Liste Nr. 1

     Ölfelder im östlichen Österreich, an denen der Sowjetunion
              Konzessionen eingeräumt werden sollen

--------------------------------------------------------------------
 Laufende !                Name des                !    Name der
    Nr.   !                Ölfeldes                !  Gesellschaft
--------------------------------------------------------------------
    1     ! Mühlberg                               ! ITAG
    2     ! St. Ulrich - D. E. A.                  ! D. E. A.
    3     ! St. Ulrich - Niederdonau               ! Niederdonau
    4     ! Gösting - Kreutzfeld -  Pionier        !
          !    50% der Produktion                  ! E. P. G.

Bemerkung: A. Die gesamten Vermögenschaften der oben aufgezählten
Ölfelder werden der Sowjetunion übertragen einschließlich aller
ergiebigen wie auch unergiebigen Bohrlöcher mit ihrer gesamten
Obertags- und Untertagsausrüstung, dem Ölsammelsystem, Einrichtungen
und Ausrüstung für Bohrungen, Kompressor- und Pumpstationen,
mechanischen Werkstätten, Benzinanlagen, Dampfkesselanlagen,
Elektrizitätswerke und Unterstationen mit Leitungssystem, den
Bohrleitungen, Wasserversorgungsanlagen und
Wasserleitungs-Hauptrohren, elektrischem Leitungssystem,
Dampfleitungen, Gashauptleitungen, Werkstraßen in den Ölfeldern,
Zufahrtsstraßen, Telephonleitungen, Feuerlöschausrüstung, den
Motorfahrzeugen und Traktorenparks, die zu den Ölfeldern gehörenden
Dienst- und Wohnräume und andere Vermögenschaften, die mit der
Ausbeutung der oben aufgezählten Ölfelder im Zusammenhang stehen.
  B. Das Eigentumsrecht und Pachtrechte an den gesamten
Vermögenschaften der oben erwähnten Produktionsfelder werden der
Sowjetunion in dem Ausmaße übertragen, in dem eine natürliche oder
juristische Person, welche Eigentümer dieser Felder war, sie
ausbeutete oder an ihrer Ausbeutung teilnahm, Rechte, Titel oder
Interessen an den besagten Vermögenschaften besaß.
  In Fällen, in denen eine der Vermögenschaften gepachtet war, wird
die in den Pachtverträgen vorgesehene Pachtdauer vom Zeitpunkt des
Inkrafttretens des vorliegenden Vertrags an berechnet und die
Pachtverträge können nicht ohne die Zustimmung der Sowjetunion
beendet werden.

                           Liste Nr. 2

 Konzessionen auf Ölschurfgebiete im östlichen Österreich, die der
               Sowjetunion übertragen werden sollen

--------------------------------------------------------------------
    !                                 !                ! Flächenaus-
    !                                 !                ! maß des der
Lfd.!                                 !    Name der    !  UdSSR zu
Nr. !      Name der Konzession        !  Gesellschaft  ! überlassen-
    !                                 !                ! den Gebie-
    !                                 !                !   tes in
    !                                 !                !   Hektar
--------------------------------------------------------------------
  1 ! Neusiedlersee                   ! Elverat        !   122.480
  2 ! Leithagebirge                   ! Kohle Öl Union !    52.700
  3 ! Groß-Enzersdorf (einschließlich !                !
    !   des Aderklaa-Feldes)          ! Niederdonau    !   175.000
  4 ! Hauskirchen (einschließlich des !                !
    !   Altlichtenwarth-Feldes)       ! ITAG           !     4.800
  5 ! St. Ulrich                      ! D. E. A.       !       740
  6 ! Schrattenberg                   ! Kohle Öl Union !     3.940
  7 ! Großkrut                        ! Wintershall    !     8.000
  8 ! Mistelbach                      ! Preussag       !     6.400
  9 ! Paasdorf (50% des Gebiets)      ! E. P. G.       !     3.650
 10 ! Steinberg                       ! Steinberg      !
    !                                 !   Naphta       !       100
 11 ! Hausbrunn                       ! D. E. A.       !       350
 12 ! Drasenhofen (Gebiet auf österr. !                !
    !   Staatsgebiet)                 ! Kohle Öl Union !     8.060
 13 ! Ameis                           ! Preussag       !     7.080
 14 ! Siebenhirten                    ! Elverat        !     5.000
 15 ! Leis                            ! ITAG           !    14.800
 16 ! Korneuburg                      ! Ritz           !    30.000
 17 ! Klosterneuburg (50% des Gebiets)! E. P. G.       !     7.900
 18 ! Oberlaa                         ! Preussag       !    51.400
 19 ! Enzersdorf                      ! Deutag         !    25.800
 20 ! Ödenburger Pforte               ! Kohle Öl Union !    55.410
 21 ! Tulln                           ! Donau Öl       !    38.070
 22 ! Kilb (50% des Gebiets)          ! E. P. G.       !    18.220
 23 ! Pullendorf                      ! Kohle Öl Union !    60.700
 24 ! Nordsteiermark (50% des Gebiets !                !
    !   in der Sowjetzone)            ! E. P. G.       !    55.650
 25 ! Mittelsteiermark (Gebiet in der !                !
    !   Sowjetzone)                   ! Wintershall    !     9.480
 26 ! Gösting (50% des Gebiets)       ! E. P. G.       !       250
    !                                 !-----------------------------
    !                  Totalsumme ... ! 26 Konzessionen!   766.340

                    Bemerkung zu Liste Nr. 2

A. Die gesamten Vermögenschaften der oben angeführten
   Ölschurfgebiete werden der Sowjetunion übertragen.
B. Das Eigentumsrecht und Pachtrechte an den gesamten
   Vermögenschaften der oben angeführten Ölschurfgebiete werden der
   Sowjetunion in dem Ausmaß übertragen, in dem jede natürliche oder
   juristische Person, welche Eigentümerin dieser Ölschurfgebiete
   war oder sie ausgebeutet hat oder an ihrer Ausbeutung beteiligt
   war, an den besagten Vermögenschaften, Rechte, Titel oder
   Interessen hatte.
  In Fällen, in denen irgendein Eigentum gepachtet war, werden die
Pachtfristen, wie sie in den Pachtverträgen vorgesehen sind, vom
Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages an
gerechnet, und die Pachtverträge können nicht ohne Zustimmung der
Sowjetunion beendet werden.

                           Liste Nr. 3

  Ölraffinerien im östlichen Österreich, deren Eigentumsrechte der
              Sowjetunion übertragen werden sollen

--------------------------------------------------------------------
    !                                            !     Jahres-
    !                                            !   produktions-
Lfd.!            Name der Raffinerie             !   kapazität in
Nr. !                                            ! 1000 Tonnen Rohöl
    !                                            !   im Jahre 1947
--------------------------------------------------------------------
  1 ! Lobau                                      !        240,0
  2 ! Nova                                       !        120,0
  3 ! Korneuburg                                 !         60,0
  4 ! Okeros (Wiederveredelung)                  !         --
  5 ! Ölraffinerie "Moosbierbaum" ausschließlich !
    !    der Ausrüstung, welche Frankreich ge-   !
    !    hört und der Rückstellung unterliegt    !         --
    !                                            !------------------
    !                             Totalsumme ... !        420,0

                   Bemerkung zu Liste Nr. 3

A. Die Raffinerien werden mit ihren Vermögenschaften übertragen
   einschließlich technologischer Anlagen, Elektrizitätswerke,
   Dampfkesselanlagen, mechanischer Werkstätten, Ausrüstung für die
   Öldepots und Lageranlagen, Laderampen und Flußanlegeplätzen,
   Rohrleitungen einschließlich der Rohrleitung Lobau-Zistersdorf,
   Straßen, Zufahrtsstraßen, Dienst- und Wohnräumen,
   Feuerlöschausrüstung usw.
B. Das Eigentumsrecht und Pachtrechte an den gesamten
   Vermögenschaften der oben angeführten Ölraffinerien werden der
   Sowjetunion in dem Ausmaß übertragen, in dem jede natürliche oder
   juristische Person, welche Eigentümerin dieser Ölraffinerien war
   oder sie ausgebeutet hat oder an ihrer Ausbeutung beteiligt war,
   an den besagten Vermögenschaften Rechte, Titel oder Interessen
   hatte.
  In Fällen, in denen irgendein Eigentum gepachtet war, werden die
Pachtfristen, wie sie in den Pachtverträgen vorgesehen sind, vom
Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages an gerechnet
und die Pachtverträge können nicht ohne Zustimmung der Sowjetunion
beendet werden.

                           Liste Nr. 4

Unternehmungen im östlichen Österreich, die mit der Verteilung von
   Ölprodukten befaßt sind und die das Eigentum der Sowjetunion
                    übertragen werden sollen

--------------------------------------------------------------------
Lfd.!
Nr. !                 Name des Unternehmens
--------------------------------------------------------------------
  1 ! Deutsche Gasolin A. G., Verteilungsstelle in Österreich,
    !   G. m. b. H.
  2 ! "A. G. der Kohlenwerkstoffsverbände Bochum; Gruppe Benzin-
    !    Benzol-Verband" - Zweigstelle in Österreich, einschließlich
    !    des ihr gehörenden Öllagers am Praterspitz
  3 ! "Nova" Mineral Öl Vertrieb Gesellschaft m. b. H.
  4 ! "Donau-Oel G. m. b. H."
  5 ! "Nitag" mit Öllager am Praterspitz
  6 ! Die mit der Gasverteilung beschäftigten Firmen "Erdgas
    !    G. m. b. H.", "Fern Gas A. G.", "Zaya Gas G. m. b. H.",
    !    "Reintal Gas G. m. b. H." und "B. V. Methan G. m. b. H."
  7 ! Öllager "Praterspitz Winter Hafen" und "Mauthausen"
  8 ! "Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft m. b. H."
    !    (W. I. F. O.), Öllager in der Lobau und Grundstücke
  9 ! Rohrleitung Lobau (Österreich)-Raudnitz (Tschechoslowakei) auf
    !    dem Abschnitt von der Lobau bis zur tschechoslowakischen
    !    Grenze

                    Bemerkung zu Liste Nr. 4

A. Die Unternehmungen werden der Sowjetunion vollständig mit ihren
   gesamten im östlichen Österreich gelegenen Vermögenschaften
   übertragen, einschließlich von Öllagern, Rohrleitungen,
   Verteilungspumpen, Lade- und Entladerampen, Flußanlegeplätzen,
   Straßen, Zufahrtsstraßen usw.
     Außerdem werden der Sowjetunion die Eigentumsrechte über den
   gesamten Park der sich jetzt im Besitz sowjetischer
   Organisationen befindlichen Eisenbahnkesselwagen übertragen.
B. Das Eigentumsrecht und Pachtrechte an den gesamten
   Vermögenschaften der oben angeführten, im östlichen Österreich
   gelegenen Unternehmungen, die mit der Verteilung von Ölprodukten
   befaßt sind, werden der Sowjetunion in dem Ausmaß übertragen, in
   dem jede natürliche oder juristische Person, welche Eigentümerin
   dieser Unternehmungen war oder sie ausgebeutet hat oder an ihrer
   Ausbeutung beteiligt war, an den besagten Vermögenschaften
   Rechte, Titel oder Interessen hatte.
     In Fällen, in denen irgendein Eigentum gepachtet war, werden
   die Pachtfristen, wie sie in den Pachtverträgen vorgesehen sind,
   vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Vertrages an
   gerechnet und die Pachtverträge können nicht ohne Zustimmung der
   Sowjetunion beendet werden.

                           Liste Nr. 5

Vermögenswerte der DDSG im östlichen Österreich, die der Sowjetunion
                   übertragen werden sollen

             I. Schiffswerft in der Stadt Korneuburg

  Die Eigentumsrechte an der Schiffswerft in der Stadt Korneuburg,
die auf dem linken Ufer der Donau bei Kilometer 1943 gelegen ist und
auf beiden Seiten des alten Donaubettes Grundstücke umfaßt, mit
einer Gesamtfläche von 220.770 Quadratmetern, werden der Sowjetunion
übertragen. Die Kaianlage beträgt 61.300 Quadratmeter und die
Ankerplatzanlage 177 Meter.
  Weiters werden der Sowjetunion Pachtrechte auf Schiffswerftgebiet
von 2946 Quadratmetern übertragen.
  Die Eigentumsrechte und andere Rechte auf die gesamten
Vermögenschaften der Schiffswerft bis zu dem Ausmaß, in dem die DDSG
an den erwähnten Vermögenschaften Rechte, Titel oder Interessen
hatte, einschließlich aller Grundstücke, Gebäude, Werften und
Hellinge, schwimmender Geräte, Werkstätten, Gebäude und Räume,
Kraftstationen und Transformatorunterstationen,
Eisenbahnnebengleise, Transportausrüstung, technologischer und
Betriebsausrüstung, Werkzeuge und Lagerbestände, Verkehrsanlagen und
aller gemeinnützigen Anlagen, Wohngebäude und Baracken sowie alles
übrige Eigentum, das zur Schiffswerft gehört, werden der Sowjetunion
übertragen.

               II. Gebiete des Hafens der Stadt Wien
                 a) Erstes Gebiet (Nordbahnbrücke)

  1. Das Hafengebiet von Kilometerpunkt 1931, 347,35 entlang des
Laufes der Donau bis Kilometerpunkt 1931, 211,65 einschließlich des
"Donausandwerkplatz"-Gebietes, und von Kilometerpunkt 1931, 176,90
bis Kilometerpunkt 1930, 439,35 entlang des Laufes der Donau,
einschließlich der Gebiete "Nordbahnbrücke" und "Zwischenbrücke",
die sich entlang der Kaiseite auf eine Gesamtdistanz von 873,2 Meter
und mit einer durchschnittlichen Breite von etwa 70 Meter
erstrecken.

                 b) Zweites Gebiet (Nordbahnlände)

  2. Das Hafengebiet von Kilometerpunkt 1929, 803,00 bis
Kilometerpunkt 1929, 618,00 entlang des Laufes der Donau, das sich
entlang der Kaiseite auf eine Distanz von 185,00 Meter und mit einer
durchschnittlichen Breite von etwa 15 Meter erstreckt, mit den
beiden anliegenden Eisenbahnen und auch dem Stück des
"Kommunalbäder"-Gebietes.

                  c) Drittes Gebiet (Praterkai)

  Das Hafengebiet von Kilometerpunkt 1928, 858,90 bis Kilometerpunkt
1927, 695,30 entlang des Laufes der Donau auf eine Distanz von
1163,60 Meter und einer durchschnittlichen Breite von etwa 70 Meter.

                      d) Viertes Gebiet

  Das an Kilometerpunkt 1925, 664,7 der Donau auf dem Gebiet des von
der Ungarischen Dampfschiffahrtgesellschaft benützten Hafengebietes
angrenzende Hafengebiet bis Kilometerpunkt 1925, 529,30 auf dem von
der Eisenbahn (Kaibahnhof) verwendeten Gebiet, welches sich entlang
der Kaiseite auf eine Gesamtdistanz von 135,4 Meter und mit einer
durchschnittlichen Breite von etwa 70 Meter erstreckt.
  Die vier aufgezählten Gebiete des Hafens werden mit den gesamten
wasserbaulichen Konstruktionen, Lagerhäusern, Magazinen, Schuppen,
der Schiffsstation, dem technischen Dienst und den Wohnhäusern,
Hilfsgebäuden und Hilfsanlagen, der mechanischen Lade- und
Entladeausrüstung und den mechanischen Einrichtungen, den
Reparaturwerkstätten mit Ausrüstung, Transformatorunterstationen und
der elektrischen Ausrüstung, den Verkehrsanlagen und gemeinnützigen
Anlagen, den gesamten Straßen- und Transportanlagen und ebenso mit
den gesamten Vermögenschaften und dem gesamten Lagerbestand
übertragen.

 III. Vermögenschaften und Anlagen der Agentien, der Flußstationen
                          und Lagerhäuser

--------------------------------------------------------------------
 Lfd. !                        Name
 Nr.  !
--------------------------------------------------------------------
      !   Niederranna
   1  ! Agentie- und Lagerhaus-Gebäude
      !
      !   Obermühl
   2  ! Agentie- und Lagerhaus-Gebäude
   3  ! Grundstück von 536 Quadratmetern
      !
      !   Neuhaus
   4  ! Warteraum
      !
      !   Mauthausen
   5  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Wallsee
   6  ! Agentie-Gebäude
   7  ! Lagerhaus
      !
      !   Grein
   8  ! Agentie- und Lagerhaus-Gebäude
      !
      !   Sarmingstein
   9  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Ybbs
  10  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Pöchlarn
  11  ! Wohnräume
  12  ! Agentie-Gebäude
  13  ! Grundstück von 1598 Quadratmetern
      !
      !   Melk
  14  ! Lagerhaus (in der Stadt)
  15  ! Warteraum und Büro
  16  ! Lagerhaus
      !
      !   Schönbühel
  17  ! Warteraum
      !
      !   Aggsbach Dorf
  18  ! Agentie-Gebäude
  19  ! Lagerhaus
      !
      !   Spitz
  20  ! Agentie-Gebäude
  21  ! Lagerhaus
  22  ! Grundstück von 1355 Quadratmetern
      !
      !   Weißenkirchen
  23  ! Büro und Warteraum
  24  ! Lagerhaus
  25  ! Grundstück von 516 Quadratmetern
      !
      !   Dürnstein
  26  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Stein
  27  ! Wohnstätten
  28  ! Warteraum und Lagerhausgebäude
  29  ! Grundstück entlang dem Haus
      !
      !   Krems
  30  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Hollenburg
  31  ! Warteraum
      !
      !   Tulln
  32  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Greifenstein
  33  ! Schuppen
      !
      !   Korneuburg
  34  ! Warteraum und Fahrkartenschalter-Gebäude
      !
      !   Hainburg
  35  ! Wohnräume
  36  ! Agentie-Gebäude
  37  ! Lagerhaus
  38  ! Grundstück von 754 Quadratmetern
      !
      !   Arnsdorf
  39  ! Agentie-Gebäude
      !
      !   Landungsstellen
  40  ! Melkstrom
  41  ! Isperdorf
  42  ! Marbach
  43  ! Weitenegg
  44  ! Deutsch-Altenburg
  45  ! Zwentendorf
  46  ! Kritzendorf

  Die in Abschnitt III aufgezählten Vermögenschaften werden mit der
gesamten Ausrüstung und dem gesamten Lagerbestand übertragen.

                IV. Eigentum in der Stadt Wien

  1. Wohnhaus Erzherzog-Karl-Platz 11 (früher Hausnummer 6), 2.
Bezirk, das auf seinem eigenen Grund steht.
  2. Eigentum an Grund und Gebäude, Handelskai 204, 2. Bezirk.
  3. Eigentum an Baugrundstücken in der Wehlistraße, 2. Bezirk,
Katastralregister Nr. 1660, 1661, 1662.
  4. Das gepachtete Grundstück Handelskai 204, 2. Bezirk.
  Die erwähnten in Abschnitt IV aufgezählten Vermögenschaften werden
mit der gesamten Ausrüstung und dem gesamten Inventar übertragen.

          Bemerkung zu den Abschnitten II, III und IV

  Der Grund, der von dem in Abschnitt II der vorliegenden Liste
erwähnten Hafengebiet und ebenso von den in Abschnitt III und IV der
vorliegenden Liste aufgezählten Agentiegebäuden, Stromstationen,
Lagerhäusern und anderen Gebäuden eingenommen wird, und alle in den
Abschnitten II, III und IV angeführten Vermögenschaften sind der
Sowjetunion unter denselben gesetzlichen Bedingungen zu übertragen,
unter denen die DDSG diesen Grund und die anderen Vermögenschaften
innegehabt hat, mit der Maßgabe, daß am 8. Mai 1945 im Eigentum der
DDSG gestandener Grund in das Eigentum der UdSSR übergeht.
  In Fällen, in denen Vereinbarungen, die die gesetzliche Grundlage
für die Übertragung von Gründen an die DDSG herstellten, nicht die
Übertragung der Eigentumsrechte an diesen Gründen an die DDSG
vorsahen, wird die österreichische Regierung verpflichtet, die
übertragung der von der DDSG durch solche Vereinbarungen erworbenen
Rechte an die UdSSR zu verbüchern und die Gültigkeit dieser
Vereinbarungen für eine unbestimmte Zeitdauer unter dem Vorbehalt zu
verlängern, daß in der Zukunft die Gültigkeit solcher Vereinbarungen
nicht ohne die Zustimmung der Regierung der UdSSR widerrufen wird.
  Das Ausmaß der Verpflichtungen der Sowjetunion hinsichtlich dieser
Vereinbarungen ist durch ein Abkommen zwischen der Regierung der
UdSSR und der österreichischen Regierung festzusetzen. Diese
Verpflichtungen sollen nicht die Verpflichtungen überschreiten, die
von der DDSG in Übereinstimmung mit den vor dem 8. Mai 1945
abgeschlossenen Vereinbarungen eingegangen worden waren.

  V. Im östlichen Österreich gelegene und der DDSG gehörige Schiffe,
                die der UdSSR zu übertragen sind

--------------------------------------------------------------------
     !             !               !                  ! Lei- ! Lade-
 Nr. ! Schiffstype ! Gegenwärtiger !     Früherer     ! stung! fähig-
     !             !     Name      !       Name       ! in PS! keit
--------------------------------------------------------------------
  1  ! Schlepper   ! "Vladivostok" ! "Persenbeug"     ! 1000 !    --
  2  ! Schlepper   ! "Cronstadt"   ! "Bremen"         !  800 !    --
  3  ! Passagier-  !               !                  !      !
     ! dampfer     ! "Caucasus"    ! "Helios"         ! 1100 !    --
  4  ! Tankkahn    !   104         ! "DDSG-09714"     !  --  !   967
  5  ! Tankkahn    !   144         ! "DDSG-09756"     !  --  !   974
  6  ! Tankkahn    !   161         ! "DDSG-05602"     !  --  !   548
  7  ! Tankkahn    ! 09765         ! "DDSG-09765"     !  --  !   952
  8  ! Tankkahn    !    29         ! "DDSG-XXIX"      !  --  !  1030
  9  ! Schleppkahn !    22         ! (wird nach       !      !
     !             !               ! Vollendung       !      !
     !             !               ! übernommen)      !  --  !   972
 10  ! Schleppkahn !    23         ! (wird nach       !      !
     !             !               ! Vollendung       !      !
     !             !               ! übernommen)      !  --  !   972
 11  ! Schleppkahn ! EL-72         ! "DDSG-EL-72"     !  --  !   180
 12  ! Schleppkahn !   654         ! "DDSG-67277"     !  --  !   669
 13  ! Schleppkahn !   689         ! "DDSG-6566"      !  --  !   657
 14  ! Schleppkahn !  1058         ! "DDSG-1058"      !  --  !   950
 15  ! Schleppkahn !  5016         ! "DDSG-5016"      !  --  !   520
 16  ! Schleppkahn !  5713         ! "DDSG-5713"      !  --  !   576
 17  ! Schleppkahn !  5728         ! "DDSG-5728"      !  --  !   602
 18  ! Schleppkahn !  6746         ! "DDSG-6746"      !  --  !   670
 19  ! Schleppkahn ! 65204         ! "DDSG-65204"     !  --  !   650
 20  ! Schleppkahn ! 67173         ! "DDSG-67173"     !  --  !   670
 21  ! Schleppkahn ! 10031         ! "DDSG-10031"     !  --  !   942
 22  ! Schleppkahn !  5015         ! "DDSG-5015"      !  --  !   511
 23  ! Schleppkahn !  6525         ! "DDSG-6525"      !  --  !   682
 24  ! Schleppkahn ! 67266         ! "DDSG-67266"     !  --  !   680
 25  ! Leichter    !   304         ! "Johanna"        !  --  !    30
 26  ! Leichter    !   411         ! "V-238"          !  --  !    40
 27  ! Rohrponton  ! "RP-IV"       ! "RP-IV"          !  --  !    --
 28  ! Rohrponton  ! "RP-VI"       ! "DDSG-RP-VI"     !  --  !    --
 29  ! Rohrponton  ! "RP-XX"       ! "DDSG-RP-XX"     !  --  !    --
 30  ! Landungs-   !               !                  !      !
     ! brücke      ! "EP-97"       ! "DDSG-EP-9721"   !  --  !    --
 31  ! Ponton      ! "EP-120"      ! "DDSG-EP-120"    !  --  !    --
 32  ! Leichter    !               !                  !      !
     ! ohne Deck   ! "Trauner"     ! "Trauner"        !  --  !    --
 33  ! Schwimmkran ! P-1           ! (namenlos)       !  --  !    --
 34  ! Schwimmkran ! P-2           ! "DDSG-21"        !  --  !    --
 35  ! Ponton      ! Pt-7          !  --              !  --  !    --
 36  ! Ponton      ! Pt-8          !  --              !  --  !    --


Quellen: Rechtsinformationsamt der Republik Österreich
Fischer / Silvestri, Texte zur österreichischen Verfassungs-Geschichte, Geyer-Edition 1970
© 26. Dezember  2001
Home           Zurück          Top