(R.G.Bl. 63/1861)
Auf Antrag beider Häuser Meines Reichsrathes finde Ich zu verordnen, wie folgt.
I. Sämmtliche Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes erhalten ein Taggeld von Zehn Gulden österreichischer Währung und zwar für die Zeit ihrer Anwesenheit bei dem Reichsrathe.
II. Außerdem erhalten die Abgeordneten eine Reisekosten-Entschädigung von Einem Gulden österreichischer Währung für jede Meile Entfernung von dem Sitze ihres Landtages von Wien sowohl für die Hierher als auch für die Rückreise.
III. Diese Taggelder, sowie die Reisekosten-Entschädigungsbeträge werden aus demjenigen Fonde bezahlt, aus welchem die sämmtlichen Auslagen für die Reichsvertretung bestritten werden.
IV. Kein Mitglied des Abgeordnetenhauses darf auf deren Bezug verzichten.
Mein Finanzminister ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.
Laxenburg, den 7. Juni 1861
Franz Joseph
Erzherzog Rainer
von Plener
Auf Allerhöchste Anordnung
Ransonnet
Entgegen den Abgeordneten des
Deutschen Reichstages, denen eine Entschädigung bis 1906 versagt wurde,
wurden die österreichischen Abgeordneten nach diesem Gesetze großzügig
entschädigt.