Bundesgesetz
vom 3. Juli 1987 (BGBl. 340/1987),
über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen Hand (Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 - RBG) sowie zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, des Stadterneuerungsgesetzes, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Startwohnungsgesetzes
(1. Wohnrechtsänderungsgesetz - 1.  WÄG)

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§ 7. (1) (Verfassungsbestimmung) Die auf Grund dieses Abschnittes rückfließenden Beträge aus vorzeitigen Rückzahlungen sind vierteljährlich abzurechnen und jeweils zu einem Drittel am 30. des Folgemonats endgültig an den Bund abzuführen.

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Quellen: Rechtsinformationssystem der Bundesregierung
© 5. Januar  2002 - 13. September 2008
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