Bundesgesetz
vom 3. Juli 1987 (BGBl. 340/1987),
über die einmalige Gewährung einer Sonderbegünstigung
bei vorzeitiger Rückzahlung von Wohnbaudarlehen der öffentlichen
Hand (Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 - RBG) sowie zur Änderung
des Wohnbauförderungsgesetzes 1984, des Stadterneuerungsgesetzes,
des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Startwohnungsgesetzes
(1. Wohnrechtsänderungsgesetz - 1. WÄG)
...
§ 7. (1) (Verfassungsbestimmung) Die auf Grund dieses Abschnittes
rückfließenden Beträge aus vorzeitigen Rückzahlungen
sind vierteljährlich abzurechnen und jeweils zu einem Drittel am 30.
des Folgemonats endgültig an den Bund abzuführen.
...
Quellen: Rechtsinformationssystem
der Bundesregierung
© 5. Januar 2002
- 13. September 2008
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