Bundesgesetz
(BGBl. 110/1993),
mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird
(Bundespflegegeldgesetz - BPGG)

Artikel I
(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung, Änderung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im Artikel II des Bundespflegegeldgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften sind auch in jenen Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsieht. Die Angelegenheiten des Artikels II können im Sinne des Artikels 102 Abs. 2 B-VG unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.

Artikel II

...

4. ABSCHNITT
Entscheidungsträger

§ 22. (1) Zur Entscheidung in Angelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind zuständig:
Für Personen nach
1. ...
2. ...
3. ...
4. § 3 Abs. 1 Z 4 lit. d gemäß
a) (Verfassungsbestimmung) Art. IV des Bezügegesetzes der Präsident des Nationalrates,
b) ...
c) (Verfassungsbestimmung) Art. VI des Bezügegesetzes der Präsident des Nationalrates, sofern die Ansprüche auf ein Mitglied der Volksanwaltschaft, den Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofes zurückgehen,

...

 


Quellen: Rechtsinformationssystem der Bundesregierung
© 5. Januar  2002 - 14. September 2008
Home             Zurück            Top