Staatsgrundgesetze des Kaisertums Österreich
vom 21. Dezember 1867
("Dezemberverfassung")

Gesetz, wudurch das Grundgesetz über die Reichsvertretung vom 26. Februar 1861 abgeändert wird
  Gesetz in Betreff der Geschäftsordnung des Reichsrathes
   vom 31. Juli 1861
  Gesetz in Betreff der Unverletzlichkeit und Unverantwortlichkeit der Mitglieder des Reichsrathes und der Landtage
   vom 3. October 1861
  Gesetz über die Behandlung umfangreicher Gesetze im Reichsrathe
   vom 30. Juli 1867
  Gesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates
   vom 2. April 1873
  Gesetz betreffend die  Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhaus des Reichsrathes
   vom 26. Jänner 1907
  Gesetz über die Durchführung von unmittelbaren Wahlen in das Abgeordnetenhaus des Reichsrathes
   vom 26. Jänner 1907
  Gesetz betreffend strafrechtliche Bestimmungen zum Schutze der Wahl- und Versammlungsfreiheit.
   vom 29. Juni 1868
  Gesetz in Betreff der Taggelder und Reisegebühren für die Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrathes
   vom 7. Juni 1861

Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
  Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit
   vom 27. Ocotber 1862
  Gesetz zum Schutze des Hausrechtes
   vom 27. October 1862

Staatsgrundgesetz über die Einsetzung eines Reichsgerichtes

Staatsgrundgesetz über die richterliche Gewalt

Staatsgrundgesetz über die Ausübung der Regierungs- und der Vollzugsgewalt
  Gesetz über die Verantwortlichkeit der Minister für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder
   vom 25. Juli 1867

Gesetz betreffend die allen Ländern der österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten und die Art ihrer Behandlung
 (Delegationengesetz)
  Gesetz über die Beitragsleistung der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder zu dem Aufwande für die allen Ländern der österreichischen Monarchie gemeinsamen Angelegenheiten
   vom 24. Dezember 1867

Gesetz über das Wirksamwerden der Staatsgrundgesetze

 

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