Vorläufige Verfassung
des
Landes Kärnten

vom 11. November 1918

geändert und ergänzt durch
Gesetz betreffend die Einberufung des verfassunggebenden Landtages vom 21. März 1919 (LGBl. Nr. 20/1919)
Gesetz über die Landtagswahlordnung vom 21. März 1919 (LGBl. Nr. 19/1919)
Gesetz über den verfassunggebenden Landtag von Kärnten vom 10. März 1921 (LGBl. Nr. 36/1921)
Landesverfassungsgesetz über den Landtag vom 30. Juli 1923 (LGBl. Nr. 56/1923)

aufgehoben durch
Landesverfassungsgesetz vom 14. März 1924, mit welchem eine Landesverfassung für das Land Kärnten erlassen wird  (LGBl. Nr. 21/1924)

 

 

Erlassen wurde diese erste demokratische "Verfassung" Kärntens auf der ersten Sitzung der provisorischen Landesversammlung, die nach den Ergebnissen der Reichsratswahlen des Jahres 1911 in Kärnten gebildet wurde und bis 1921 die Funktionen des Landtags übernommen hatte. Die Wahl des Verfassunggebenden Landtages Kärntens konnte, wegen der Volksabstimmungen über die Zugehörigkeit einzelner Gebiete Kärntens zu Jugoslawien erst am 19. Juni 1921 statt.
 


Quellen: Protokolle der Kärntner Landesversammlung, 11,11,1918, Fasz. IV/2.
© 14. April 2006


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